Zivilrecht

Schadensersatz wegen Ausfall eines Internetanschlusses

Internet gehört mittlerweile für die Meisten von uns zum täglichen Leben dazu. Dem folgt nun der BGH in einem Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12. Kann das Internet aufgrund eines Fehlers des Telekommunikationsunternehmens nicht genutzt werden, steht dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zu. Insoweit gehört Internet, wie auch Telefon zur Lebensgrundlage dazu.

Entsprechend kann ein Betrag als Schadensersatz verlangt werden, der sich nach den marktüblichen Kosten für die Einrichtung eines Internetanschlusses für den Zeitraum ergäbe.